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Führerschein
Sie haben die Möglichkeit Ihren bisherigen Führerschein ("grau" oder "rosa") in den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht jedoch nicht, außer wenn Lkw, Taxen oder Kraftomnibusse geführt werden.
Empfehlenswert ist der Umtausch aber in allen Fällen dann, wenn der Führerschein im Ausland benötigt wird, da es dort in der Vergangenheit vermehrt zu Problemen mit dem "alten" Führerschein gekommen ist.
Bei Umtausch oder Verlust/Diebstahls des Führerscheins wird der neue Führerschein direkt an Sie geschickt. Dies setzt voraus, dass Sie Ihren alten Führerschein direkt bei der Antragstellung abgeben oder entwertet ausgehändigt bekommen. Beim Umtausch können Sie - auf Wunsch - eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung vom Mitführen des Führerscheins erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Gütersloh
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Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-114
Tel.: 05204 997-112
Tel.: 05204 997-116
Tel.: 05204 997-115
Tel.: 05204 997-113
Gebühren
- Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen Umtausch/Umstellung:30,30 €
- Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen Verlust/Diebstahl: 46,30 €
- Verlängerung der Führerschein-Geltungsdauer für die Klasse CE/CE70 (früher Klasse 2): 43,90 €
Unterlagen
- alten Führerschein
- aktuelles Passfoto
- Personalausweis oder Reispass
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Sie haben die Möglichkeit Ihren bisherigen Führerschein ("grau" oder "rosa") in den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht jedoch nicht, außer wenn Lkw, Taxen oder Kraftomnibusse geführt werden.
Empfehlenswert ist der Umtausch aber in allen Fällen dann, wenn der Führerschein im Ausland benötigt wird, da es dort in der Vergangenheit vermehrt zu Problemen mit dem "alten" Führerschein gekommen ist.
Bei Umtausch oder Verlust/Diebstahls des Führerscheins wird der neue Führerschein direkt an Sie geschickt. Dies setzt voraus, dass Sie Ihren alten Führerschein direkt bei der Antragstellung abgeben oder entwertet ausgehändigt bekommen. Beim Umtausch können Sie - auf Wunsch - eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung vom Mitführen des Führerscheins erhalten.
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- Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen Umtausch/Umstellung:30,30 €
- Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen Verlust/Diebstahl: 46,30 €
- Verlängerung der Führerschein-Geltungsdauer für die Klasse CE/CE70 (früher Klasse 2): 43,90 €
Frau
Lareen
Trojak
114
Frau
Lisa-Franziska
Hessel
112
Frau
Mandy
Herok
116
Frau
Lea
Birkenhake
115
Herr
Christian
Tappe
113