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Einbürgerung
Der Kreis Gütersloh verleiht auf Antrag und bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Grundlage sind die Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Nähere Informationen sind auf der Seite www.kreis-guetersloh.de in der Rubrik "Ordnung" unter "Ausländerbehörde/Neues Staatsangehörigkeits- recht/Einbürgerung" zu erhalten.
Einen Einbürgerungsantrag und die dazugehörenden Merkblätter können sich Interessierte im Rathaus bei Frau Hartsieker, Zimmer 121 oder bei Frau Möller, Zimmer 120, abholen!
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Gebühren
Die Gebühren werden vom Kreis Gütersloh (für jeden Antragsteller 255,- €) erhoben.
Unterlagen
Bitten entnehmen Sie die erforderlichen Unterlagen aus dem Download-Bereich (Merkblatt).
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Der Kreis Gütersloh verleiht auf Antrag und bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Grundlage sind die Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Nähere Informationen sind auf der Seite www.kreis-guetersloh.de in der Rubrik "Ordnung" unter "Ausländerbehörde/Neues Staatsangehörigkeits- recht/Einbürgerung" zu erhalten.
Einen Einbürgerungsantrag und die dazugehörenden Merkblätter können sich Interessierte im Rathaus bei Frau Hartsieker, Zimmer 121 oder bei Frau Möller, Zimmer 120, abholen!
Bitten entnehmen Sie die erforderlichen Unterlagen aus dem Download-Bereich (Merkblatt). Die Gebühren werden vom Kreis Gütersloh (für jeden Antragsteller 255,- €) erhoben. Staatsangehörigkeit, Deutscher Pass, einbürgern https://buergerportal.steinhagen.de:443/alle-dienste-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1156/showFrau
Martina
Hartsieker
121
Frau
Uta
Möller
120