Aufenthaltstitel
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung. Über die Aufenthaltsgenehmigung entscheidet die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Gütersloh
Die Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln werden für Sie in der Bürgerberatung aufgenommen und zur Bearbeitung an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Sie erhalten schriftlich von der Ausländerbehörde Bescheid und können danach Ihren Pass/Reiseausweis in der Bürgerberatung abholen.
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Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-114
Tel.: 05204 997-112
Tel.: 05204 997-116
Tel.: 05204 997-115
Tel.: 05204 997-113
Unterlagen
Beim Abholen:
- Kopie des Passes
- Einzahlungsbeleg Ihrer Bank für die Gebühren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.