BIS: Templatebasierte Anzeige
Arbeitslosengeld II
Am 01. Januar 2005 wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer neuen Sozialleistung zusammengefasst - zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Arbeitslosengeld II.
Im Kreis Gütersloh ist für die Gewährung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), das Jobcenter Kreis Gütersloh zuständig. Welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden, können Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Jobcenters mitteilen. Rufen Sie einfach vorher an und informieren Sie sich, dann können Sie auch gleich einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren und sparen sich unnötige Wartezeiten.
Kreis Gütersloh - Jobcenter
Jobcenter Kreis Gütersloh
Friedrich-Ebert-Straße 31
33330 Gütersloh
Zentrale Auskunftsnummer: 05241/85-4300
Downloads
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
Ansprechpartner
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an, oder erstellen Sie hier ein neues Bürgerkonto.
Am 01. Januar 2005 wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer neuen Sozialleistung zusammengefasst - zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Arbeitslosengeld II.
Im Kreis Gütersloh ist für die Gewährung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), das Jobcenter Kreis Gütersloh zuständig. Welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden, können Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Jobcenters mitteilen. Rufen Sie einfach vorher an und informieren Sie sich, dann können Sie auch gleich einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren und sparen sich unnötige Wartezeiten.
Kreis Gütersloh - Jobcenter
Jobcenter Kreis Gütersloh
Friedrich-Ebert-Straße 31
33330 Gütersloh
Zentrale Auskunftsnummer: 05241/85-4300