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Abgrabungen
Selbständige Abgrabungen bis 2,00 m Höhe und Tiefe im Außenbereich sind genehmigungsfreie Vorhaben, wenn die Abgrabungen nicht mehr als 400 qm Grundfläche haben.
Es ist besonders darauf zu achten, dass der Bauherr allein zur Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften verpflichtet bleibt.
Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Kreises Gütersloh.
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Selbständige Abgrabungen bis 2,00 m Höhe und Tiefe im Außenbereich sind genehmigungsfreie Vorhaben, wenn die Abgrabungen nicht mehr als 400 qm Grundfläche haben.
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