Rundfunkgebührenbefreiung
Seit dem 01.04.2005 werden Anträge auf Befreiung von der Rundfunk- gebührenpflicht ausschließlich durch die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ), 50656 Köln, bearbeitet!
Nähere Informationen erhalten Sie unter folgender Service-Telefonnummer der GEZ:
01805/ 79 10 20 (0,12 €/Min.)
Antragsformulare zur Weiterleitung an die GEZ sind in der Bürgerberatung erhältlich.
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Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-114
Tel.: 05204 997-112
Tel.: 05204 997-116
Tel.: 05204 997-115
Tel.: 05204 997-113
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