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Märkte
Eine Festsetzung nach der Gewerbeordnung ist für Märkte erforderlich, die an Sonn- und Feiertagen stattfinden sollen. Die Festsetzung kann vom Veranstalter unter bestimmten Voraussetzungen beim Ordnungs- und Umweltamt beantragt werden.
Es müssen mindestens 12 gewerbliche Anbieter an dieser Veranstaltung teilnehmen.
Einen Antrag auf Marktfestsetzung finden Sie im Download-Bereich dieser Seite.
Die einzelnen Märkte finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-117
Gebühren
- 300,00 €
Unterlagen
- Antrag
- Liste mit mindestens 12 gewerblichen Anbietern
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
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Eine Festsetzung nach der Gewerbeordnung ist für Märkte erforderlich, die an Sonn- und Feiertagen stattfinden sollen. Die Festsetzung kann vom Veranstalter unter bestimmten Voraussetzungen beim Ordnungs- und Umweltamt beantragt werden.
Es müssen mindestens 12 gewerbliche Anbieter an dieser Veranstaltung teilnehmen.
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- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- 300,00 €
Herr
Angel
Dabarca Janeiro
117