Fahrzeugscheinänderung
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Steinhagen oder innerhalb des Kreises Gütersloh umziehen, muss im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Ihre neue Adresse eingetragen werden.
Bitte beachten Sie: Es ist nur eine Adressenänderung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) möglich. Bei einer weiteren Adressenänderung müssen Sie zum Straßenverkehrsamt nach Gütersloh.
Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie jedoch Ihr Fahrzeug ummelden. Das heißt, in diesem Fall müssen Sie ein neues Kraftfahrzeugkennzeichen beantragen und entsprechend den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ändern lassen. Für Fahrzeugummeldungen sind die entsprechenden Straßenverkehrsämter zuständig.
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Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-114
Tel.: 05204 997-112
Tel.: 05204 997-116
Tel.: 05204 997-115
Tel.: 05204 997-113
Gebühren
- 10,80 € für jede Adressenänderung
Unterlagen
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
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