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Fahrerkarte
Seit dem 05.05.2005 werden die zur Bedienung der Kontrollgeräte erforderlichen Karten (Fahrerkarte, Kontrollkarte, Unternehmenskarte) ausgegeben.
Der Antragsteller muss die Fahrerkarte persönlich bei der Bürgerberatung beantragen. Die Nummer des Führerscheins muss auf der Fahrerkarte vermerkt werden. Daraus folgt, dass der Antragsteller im Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins sein bzw. diesen gleichzeitig beantragen muss.
Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen. Bei Verlust/Beschädigung der Fahrerkarte hat der Fahrer eine neue Fahrerkarte zu beantragen. Der Fahrer ist berechtigt, seine Fahrt ohne Fahrerkarte höchstens 15 Werktage fortzusetzen. Eine Ersatzkarte darf nur die Gültigkeit der verlorenen/beschädigten Karte haben.
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Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-114
Tel.: 05204 997-112
Tel.: 05204 997-116
Tel.: 05204 997-115
Tel.: 05204 997-113
Gebühren
- 44,- €
Unterlagen
- EU-Führerschein
- aktuelles Passfoto
- Fahrerkarte
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Seit dem 05.05.2005 werden die zur Bedienung der Kontrollgeräte erforderlichen Karten (Fahrerkarte, Kontrollkarte, Unternehmenskarte) ausgegeben.
Der Antragsteller muss die Fahrerkarte persönlich bei der Bürgerberatung beantragen. Die Nummer des Führerscheins muss auf der Fahrerkarte vermerkt werden. Daraus folgt, dass der Antragsteller im Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins sein bzw. diesen gleichzeitig beantragen muss.
Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen. Bei Verlust/Beschädigung der Fahrerkarte hat der Fahrer eine neue Fahrerkarte zu beantragen. Der Fahrer ist berechtigt, seine Fahrt ohne Fahrerkarte höchstens 15 Werktage fortzusetzen. Eine Ersatzkarte darf nur die Gültigkeit der verlorenen/beschädigten Karte haben.
- EU-Führerschein
- aktuelles Passfoto
- Fahrerkarte
- 44,- €
Frau
Lareen
Trojak
114
Frau
Lisa-Franziska
Hessel
112
Frau
Mandy
Dabarca
116
Frau
Lea
Birkenhake
115
Herr
Christian
Tappe
113