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Erweitertes Führungszeugnis
Das Schulministerium NRW hat die Einstellungsbehörden angewiesen, von Bewebern für den Schuldienst ein erweitertes Führungszeugnis zu fordern. Diese neue Vorschrift soll auch für Beschäftigte in der Jugendhilfe, bei Ganztagsangeboten und anderen Veranstaltungen an Schulen gelten.
Ein erweitertes Führungszeugnis kann auf Antrag erteilt werden,
- wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder
- wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a) die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
c) eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe b) vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Wer einen solchen Antrag stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen.
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Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-114
Tel.: 05204 997-112
Tel.: 05204 997-116
Tel.: 05204 997-115
Tel.: 05204 997-113
Gebühren
- 13,- € für jedes erweiterte Führungszeugnis
Unterlagen
- schriftliche Aufforderung von der Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt
- Personalausweis
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Das Schulministerium NRW hat die Einstellungsbehörden angewiesen, von Bewebern für den Schuldienst ein erweitertes Führungszeugnis zu fordern. Diese neue Vorschrift soll auch für Beschäftigte in der Jugendhilfe, bei Ganztagsangeboten und anderen Veranstaltungen an Schulen gelten.
Ein erweitertes Führungszeugnis kann auf Antrag erteilt werden,
- wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder
- wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a) die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
c) eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe b) vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Wer einen solchen Antrag stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen.
- schriftliche Aufforderung von der Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt
- Personalausweis
- 13,- € für jedes erweiterte Führungszeugnis
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Lareen
Trojak
114
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Lisa-Franziska
Hessel
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