Erschließungsbescheinigung
Die Bescheinigung enthält eine Information darüber, ob das betreffende Grundstück an eine öffentliche Straße angrenzt und somit als erschlossen gilt.
Auf Wunsch kann die Bescheinigung zusätzlich eine Angabe darüber enthalten, ob für das Grundstück noch Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu zahlen sind bzw. ob aktuell ein Beitragsverfahren für eine Neubaumaßnahme nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG NW) ansteht.
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Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-307
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