Beglaubigungen
Beglaubigt werden Kopien von Schriftstücken und Dokumenten aller Art mit Ausnahme von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden und anderen Personenstandsurkunden.
Neben dem Original ist zur Beglaubigung auch die Kopie mitzubringen.
Im Foyer des Rathauses steht ein Kopiergerät bereit, für das man an der Information einen Schlüssel erhält und Kopien für den Preis von 5 Cent pro Stück fertigen kann. Zum Beglaubigen müssen alle Seiten des Originals kopiert werden. Desweiteren besteht die Möglichkeit, dass die Kopien direkt in der Bürgerberatung gefertigt werden können. Für eine DIN A4-Seite müssen 30 Cent und für eine DIN A3-Seite 50 Cent gezahlt werden.
Zur Beglaubigung der Richtigkeit von Unterschriften ist die persönliche Vorsprache unter Vorlage gültiger Ausweisdokumente erforderlich. Alternativ kann das bereits unterschriebene Schriftstück gemeinsam mit einem Ausweisdokument vorgelegt werden.
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Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-114
Tel.: 05204 997-112
Tel.: 05204 997-116
Tel.: 05204 997-115
Tel.: 05204 997-113
Gebühren
1,50 € pro beglaubigter Unterschrift
2,50 € pro beglaubigtem Schriftstück
Unterlagen
- Schriftstück/Dokument im Original
- Kopie jeder Seite des Originals
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