Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Steinhagen ist bemüht, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Wir orientieren uns an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den gesamten Webauftritt steinhagen.de einschließlich der Subdomains.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist überwiegend aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

 

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

  • Ausreichende Kontraste
    Zur Unterstützung befindet sich ein Kontrastschalter als Icon in der oberen Menüleiste
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
    Begründung: Auf Grund der großen Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, konnte bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht erfolgen. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst. Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
  • In den Webauftritt eingebundene Video- und Audio-Elemente
    Begründung: Die Bereitstellung von Video- und Audiodeskriptionen konnte bislang nicht realisiert werden.
  • Kartografie innerhalb der Webseite
    Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • Redaktionelle Inhalte (teilweise)
    Begründung: Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe, ggf. auch fremdsprachige) nicht immer möglich. Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
  • Linktexte
    Wir bemühen uns, Linktexte möglichst aussagekräftig anzeigen zu lassen. Dies ist allerdings nicht immer möglich.

 

Ihre Hinweise und Anregungen

Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.

Nutzen Sie das Kontaktformular, um uns Mängel oder Beschwerden in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit mitzuteilen

oder wenden Sie sich an:

Gemeinde Steinhagen
- Die Bürgermeisterin -
Am Pulverbach 25
33803 Steinhagen
Telefon: 05204 997-0
Fax: 05204 997-225
E-Mail: info@steinhagen
De-Mail: poststelle@steinhagen.de-mail.de

 

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Steinhagen nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.01.2022 erstellt