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Wohngeld

Kurzbeschreibung

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen getragener Zuschuss zu Ihren Wohnkosten. Grundsätzliche Informationen erhalten Sie hier:

Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gewährung von Wohngeld

Beschreibung

In der Gemeinde Steinhagen haben Sie drei Möglichkeiten Wohngeld zu beantragen:

  1. Persönliche Antragsstellung in der Wohngeldstelle
    Wir beraten Sie gerne persönlich im Rathaus. Die Servicezeiten unserer Mitarbeitenden finden Sie durch Anklicken Ihrer unten aufgeführten Kontaktpersonen.

    oder

  2. Online-Antragsstellung
    Über den Wohngeldrechner NRW (Wohngeldrechner NRW) finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein. Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit ihren Angaben einen Online-Antrag stellen. Wir weisen daraufhin, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Auskunft handelt.

    oder

  3. Wohngeld mit Hilfe von am PC ausfüllbaren Antragsformularen beantragen
    Auf der Seite des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalens finden Sie alle notwendigen Vordrucke zur Wohngeldbeantragung unter dem Reiter "Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen". Senden Sie die Formulare nach Unterschriftsleistung bitte an die Gemeinde Steinhagen, Wohngeldstelle, Am Pulverbach 25, 33803 Steinhagen

Wenn Sie weitere Fragen oder Schwierigkeiten mit den vorgeschlagenen Antragsverfahren haben, sprechen Sie uns gerne an!

Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen