Suche
Vaterschaftsanerkennung
Beschreibung
Die Anerkennung der Vaterschaft ist vor einer dazu bestellten Urkundsperson, z.B. vor dem Standesbeamten oder dem Urkundsbeamten des Jugendamtes, zu erklären. Diese Erklärung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und auch zu empfehlen.
Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Anerkennung und Zustimmung sollen nur persönlich in Anwesenheit der Urkundsperson erklärt werden.
Falls ein oder beide Elternteile nicht ledig, insbesondere die Mutter noch getrennt lebend sein sollte, melden Sie bitte telefonisch vorab bei unseren Mitarbeiterinnen.
Neben der Vaterschaftsanerkennung kann auch die Erklärung über die gemeinsame Sorge bereits vor der Geburt eines Kindes abgegeben werden. Diese Erklärung ist allerdings ausschließlich vor dem Jugendamt möglich.
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde (im Falle einer Geburt im Ausland möglichst als internationale, mehrsprachige Urkunde, andernfalls mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
-
- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
-
- E-Mail:
info@steinhagen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 05204 997-121
-
E-Mail: martina.hartsieker@steinhagen.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 05204 997-120
-
E-Mail: uta.moeller@steinhagen.de
-