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Steinhagen-Pass

Beschreibung

Steinhagen-Pass - finanzielle Entlastungen für Familien und Personen mit geringem Einkommen.

Den Steinhagen-Pass können alle Berechtigten auf Antrag im Sozialamt erhalten. Wer berechtigt ist, entnehmen Sie bitte den Richtlinien.
=> zum Bürgerinformationssystem/Richtlinien Steinhagen-Pass

Vergünstigungen
Der Steinhagen-Pass berechtigt zur vergünstigten Nutzung verschiedener gemeindlicher Einrichtungen (Bibliothek, Hallenbad u.ä.) sowie zur ermäßigten Teilnahme an Veranstaltungen einiger Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und Vereine in Steinhagen:

Die Ermäßigungen werden bei Vorlage des gültigen Steinhagen-Passes durch die Veranstalter gewährt.

Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen