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Steinhagen-Pass
Beschreibung
Steinhagen-Pass - finanzielle Entlastungen für Familien und Personen mit geringem Einkommen.
Den Steinhagen-Pass können alle Berechtigten auf Antrag im Sozialamt erhalten. Wer berechtigt ist, entnehmen Sie bitte den Richtlinien.
=> zum Bürgerinformationssystem/Richtlinien Steinhagen-Pass
Vergünstigungen
Der Steinhagen-Pass berechtigt zur vergünstigten Nutzung verschiedener gemeindlicher Einrichtungen (Bibliothek, Hallenbad u.ä.) sowie zur ermäßigten Teilnahme an Veranstaltungen einiger Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und Vereine in Steinhagen:
Die Ermäßigungen werden bei Vorlage des gültigen Steinhagen-Passes durch die Veranstalter gewährt.
Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration
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- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
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- E-Mail:
info@steinhagen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-209
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E-Mail: anja.albrecht@steinhagen.de
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