Steinhagen-Pass
Beschreibung
Steinhagen-Pass - finanzielle Entlastungen für Familien und Personen mit geringem Einkommen.
Den Steinhagen-Pass können alle Berechtigten auf Antrag im Sozialamt erhalten. Wer berechtigt ist, entnehmen Sie bitte den Richtlinien. 
=> zum Bürgerinformationssystem/Richtlinien Steinhagen-Pass
Vergünstigungen
Der Steinhagen-Pass berechtigt zur vergünstigten Nutzung verschiedener gemeindlicher Einrichtungen (Bibliothek, Hallenbad u.ä.) sowie zur ermäßigten Teilnahme an Veranstaltungen einiger Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und Vereine in Steinhagen:
Die Ermäßigungen werden bei Vorlage des gültigen Steinhagen-Passes durch die Veranstalter gewährt.
Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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                                            Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration 
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                                                        - Straße: Am Pulverbach Hausnummer: 25
- PLZ: 33803 Ort: Steinhagen
 
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                                                        - E-Mail:
 info@steinhagen.de
 
- E-Mail:
 
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Zuständige Kontaktpersonen
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                                    Telefon: 05204 997-209 
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                                    E-Mail: anja.albrecht@steinhagen.de 
 
