Rundfunkgebührenbefreiung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Rundfunkgebührenbefreiung

Beschreibung

Seit dem 01.04.2005 werden Anträge auf Befreiung von der Rundfunk- gebührenpflicht ausschließlich durch die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ), 50656 Köln, bearbeitet!

Nähere Informationen erhalten Sie unter folgender Service-Telefonnummer der GEZ:

01805/ 79 10 20 (0,12 €/Min.)

Antragsformulare zur Weiterleitung an die GEZ sind in der Bürgerberatung erhältlich.

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