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Reisepass
Beschreibung
Seit dem 01.03.2017 gibt es den Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien.
Eine Antragstellung ist nur persönlich möglich, da hier bereits die Unterschrift für den Reisepass zu leisten ist und die Erfassung der Fingerabdrücke erfolgt, welche auf dem Chip des Reisepasses gespeichert werden.
Seit dem 01. November 2007 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Aber auch für Kinder unter 12 Jahren ist die Ausstellung eines ePasses möglich, z.B. wenn dieser aufgrund von geltenden Einreisebestimmungen benötigt wird.
Sollte der Antragsteller noch nicht volljährig sein, ist die Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile erforderlich. Bei Vorsprache nur eines Elternteiles des/der Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteiles oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes über das Sorgerecht erforderlich. Gleichzeitig sind die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile vorzulegen. (Eine Einverständniserklärung finden Sie im Download-Bereich dieser Seite)
Des Weiteren ist es zwingend erforderlich, dass auch das Kind, für welches ein Reisepass ausgestellt werden soll, bei der Antragstellung anwesend ist, da von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerberatung die Übereinstimmung mit dem Lichtbild zu prüfen ist. Ab 10 Jahren ist außerdem die Unterschrift des Kindes erforderlich und mit 6 Jahren werden auch die Fingerabdrücke der Kinder aufgenommen und auf dem Chip des Reisepasses gespeichert.
Um neue Dokumente beantragen zu können, benötigen Sie ein Identitätsdokument, wie z.B. einen Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis. Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch mit.
Express-Reisepass
Die Bearbeitungszeit für einen Reisepass ist Ihnen zu lang?
Dann haben Sie auch die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass wird innerhalb von 72 Stunden geliefert. Wenn der Antrag auf einen Express-Reisepass bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei vorliegt, beginnen die 72 Stunden direkt zu
laufen, bei Beantragung nach 12 Uhr beginnen die 72 Stunden am darauffolgenden Werktag. Hierzu benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für die Beantragung eines normalen Reisepasses.
Bitte beachten Sie:
Die Bewertung bzw. Anerkennung von Reisedokumenten ist eine Angelegenheit des jeweiligen Staates, in den die Einreise erfolgt. Hierüber hat sich die antragstellende Person vor Reiseantritt bei den Behörden des jeweiligen Reiselandes selbst zu informieren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung können hierüber keine Auskünfte geben.
Für den ePass sollten Sie 6 - 8 Wochen Bearbeitungszeit einplanen. Wenn der Antrag auf einen Express-Reisepass bis 12.00 Uhr bei der Bundesdruckerei vorliegt, beginnen die 72 Stunden ab hier zu laufen, bei Beantragung nach 12.00 Uhr beginnt die Laufzeit ab dem nächsten Werktag.
Weitere Informationen zum elektronischen Reisepass finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
Termin buchen
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto (Mustertafel im Download-Bereich)
- alter Reisepass oder Personalausweis, Kinderausweis/-reisepass oder falls nicht vorhanden die Geburts- oder Heiratsurkunde
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit den dazugehörigen Ausweisen der Eltern (Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten)
(Formular im Download-Bereich)
Bürgerberatung
- für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - 37,50 € (Gültigkeitsdauer 6 Jahre)
- für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben - 70,00 € (Gültigkeitsdauer 10 Jahre)
- Zuschlag für einen Express-Reisepass (48 Std.) - 32,00 €
- Zuschlag für einen 48-Seitenpass - 22,00 €
- vorläufiger Reisepass (Gültigkeitsdauer bis zu 1 Jahr) - 26,00 € (wird nur in Ausnahmefällen ausgestellt, wenn die Zeit auch für einen Express-Reisepass nicht mehr ausreichend ist.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerberatung
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- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
-
- Fax:
05204 997-225 - E-Mail:
buergerberatung@steinhagen.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-112
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-114
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E-Mail: luisa.forntheil@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-116
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E-Mail: mandy.dabarca@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-113
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E-Mail: christian.tappe@steinhagen.de
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