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Personalausweis

Beschreibung

Eine Antragstellung ist nur persönlich möglich, da hier bereits die Unterschrift für den Personalausweis zu leisten ist und die Erfassung der Fingerabdrücke erfolgt, welche auf dem Chip des Personalausweises gespeichert werden. Die Abgabe der Fingerabdrücke auf dem Personalausweis ist seit dem 02. August 2021 verpflichtend.

Bei Personen unter 16 Jahren ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben und in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet sind. Gleichzeitig sind die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile vorzulegen. (Eine Einverständniserklärung finden Sie im Download-Bereich dieser Seite).

Sind Sorgeberechtigte getrennt gemeldet, reicht die Unterschrift des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist.

Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung alleine von dem Elternteil erfolgen, dem das alleinige Sorgerecht für das Kind übertragen wurde.

Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein, da von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerberatung die Übereinstimmung mit dem Lichtbild zu prüfen ist. Ab 10 Jahren ist außerdem die Unterschrift des Kindes erforderlich. Mit Vollendung des 6. Lebensjahres müssen seit dem 02. August 2021 auch die Fingerabdrücke der Kinder aufgenommen und auf dem Chip des Ausweises gespeichert werden.

Um neue Dokumente beantragen zu können, benötigen Sie ein Identitätsdokument, wie z.B. einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass. Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch mit.

Für den Personalausweis sollten Sie 3 - 4 Wochen Bearbeitungszeit einplanen.

Sofern Sie dringend einen gültigen Ausweis benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird bei Vorliegen aller benötigten Unterlagen sofort ausgestellt.

Verlust des Personalausweises

Bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises ist es zwingend erforderlich, dass Sie zur Aufnahme einer Verlustanzeige bei der Bürgerberatung vorsprechen. Bitte bringen Sie zur Identifizierung einen Reisepass oder die Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Die Verlustmeldung wird dann von der Bürgerberatung auch an die Polizei und an die ausstellende Personalausweisbehörde übermittelt.

Sollten Sie auf Ihrem Personalausweis im Scheckkarten-Format die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert haben ist es erforderlich, diese sofort sperren zu lassen. Der Personalausweis lässt sich damit nicht mehr für die elektronische Identifizierung nutzen, auch wenn die Online-Ausweisfunktion weiterhin auf dem Chip eingeschaltet ist.

Die Sperrung erfolgt im Zusammenhang mit der Aufnahme der Verlustanzeige bei der Bürgerberatung der Gemeinde Steinhagen.Es besteht für Sie jedoch auch die Möglichkeit, (z.B. bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises zu Zeiten an denen die Bürgerberatung nicht besetzt ist) die Sperrung der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf zu veranlassen. Zum Sperren der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf benötigen Sie das Sperrkennwort, außerdem werden Sie nach Ihrem Namen, Vornamen und dem Geburtsdatum gefragt. Das Sperrkennwort finden Sie entweder in Ihrem PIN-Brief oder Sie können es unter persönlicher Vorsprache und Vorlage eines Identitätsdokumentes bei der Behörde erfragen, in welcher Ihr Personalausweis ausgestellt wurde. Den Sperrnotruf erreichen Sie montags – sonntags von 0 – 24 Uhr gebührenfrei unter der Rufnummer 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49-116 116 oder +49-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).

Sollten Sie auch die Unterschriftsfunktion auf dem Ausweis nutzen, so ist diese ebenfalls separat über den Anbieter sperren zu lassen, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

Wiederauffinden

Auch das Wiederauffinden des Personalausweises ist unverzüglich bei der Bürgerberatung unter persönlicher Vorsprache und Vorlage des wiedergefundenen Ausweises anzuzeigen. Es wird eine Anzeige über das Wiederauffinden des Personalausweises aufgenommen, welche auch der Polizei und der ausstellenden Personalausweisbehörde übermittelt wird.

Sollten Sie das Wiederauffinden des Ausweises nicht anzeigen, kann es passieren, dass Sie Probleme bekommen, wenn Sie sich mit dem noch als verloren gemeldeten Ausweis identifizieren möchten, da ebenfalls eine Speicherung im System der Polizei über den Verlust erfolgt ist.

Bei den neuen Personalausweisen mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion muss diese bei Wiederauffinden des Personalausweises wieder entsperrt werden, damit Sie die Funktion wieder nutzen können. Aus Sicherheitsgründen kann dies nicht über die telefonische Hotline erfolgen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache in der zuständigen Personalausweisbehörde notwendig.
Sollten Sie sich über den Sperrstatus Ihres Ausweises nicht sicher sein, so können Sie sich entweder bei der zuständigen Personalausweisbehörde oder dem Sperrnotruf (116 116) darüber informieren.


Hier finden Sie Informationen des Personalausweisportals

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
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Personalausweis/ vorläufiger Personalausweis

  • Alter Personalausweis/Reisepass (falls nicht vorhanden das Familienbuch)
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr alt), ab dem 01.05.2025 nur noch digital

Bei Minderjährigen

  • Personalausweis/Kinderreisepass/Reisepass (falls nicht vorhanden das Familienbuch)
  • Personalausweis/Reisepass der/des Sorgeberechtigten
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr alt), ab dem 01.05.2025 nur noch digital
  • bei unter 16-jährigen: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit den dazugehörigen Ausweisen der Eltern (Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten) - Formular im Download-Bereich

Wichtig: Auch Ihr Kind muss bei der Antragsstellung anwesend sein (Abgleich des Lichtbildes ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke)

Digitale Lichtbilder für Ausweis und Reisepass: Neue Regelung ab Mai 2025

Bürgerberatung

•22,80 € bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)
•37,00 € ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)
•10,00 € vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit max. 3 Monate)

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