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Personalausweis
Beschreibung
Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkarten-Format mit integriertem Chip.
Eine Antragstellung ist nur persönlich möglich, da hier bereits die Unterschrift für den Personalausweis zu leisten ist und die Möglichkeit zur Erfassung der Fingerabdrücke besteht, welche auf dem Chip des Personalausweises gespeichert werden. Die Abgabe der Fingerabdrücke auf dem Personalausweis erfolgt freiwillig.
Der Personalausweis wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Aber auch für Kinder unter 12 Jahren ist die Ausstellung eines Personalausweises möglich, z.B. wenn dieser aufgrund von geltenden Einreisebestimmungen benötigt wird.
Sollte der Antragsteller noch keine 16 Jahre alt sein, ist die Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile erforderlich. Bei Vorsprache nur eines Elternteiles des/der Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteiles oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes über das Sorgerecht erforderlich. Gleichzeitig sind die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile vorzulegen. (Eine Einverständniserklärung finden Sie im Download-Bereich dieser Seite)
Des Weiteren ist es zwingend erforderlich, dass auch das Kind, für welches ein Personalausweis ausgestellt werden soll, bei der Antragstellung anwesend ist, da von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerberatung die Übereinstimmung mit dem Lichtbild zu prüfen ist. Ab 10 Jahren ist außerdem die Unterschrift des Kindes erforderlich und mit 6 Jahren können auch die Fingerabdrücke der Kinder aufgenommen und auf dem Chip des Ausweises gespeichert werden.
Um neue Dokumente beantragen zu können, benötigen Sie ein Identitätsdokument, wie z.B. einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass. Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch mit.
Vorläufiger Personalausweis
In Ausnahmefällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Der vorläufige Personalausweis wird bei Vorliegen aller Unterlagen direkt ausgestellt.
Bitte beachten Sie:
Die Bewertung bzw. Anerkennung von Reisedokumenten ist eine Angelegenheit des jeweiligen Staates, in den die Einreise erfolgt. Hierüber hat sich die antragstellende Person vor Reiseantritt bei den Behörden des jeweiligen Reiselandes selbst zu informieren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung können hierüber keine Auskünfte geben.
Verlust des Personalausweises
Bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises ist es zwingend erforderlich, dass Sie zur Aufnahme einer Verlustanzeige bei der Bürgerberatung vorsprechen. Bitte bringen Sie zur Identifizierung einen Reisepass oder die Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Die Verlustmeldung wird dann von der Bürgerberatung auch an die Polizeidienstelle in Steinhagen und an die ausstellende Personalausweisbehörde übermittelt.
Haben Sie bereits den neuen Personalausweis im Scheckkarten-Format?
Sollten Sie auf Ihrem neuen Personalausweis die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert haben ist es außerdem erforderlich, diese sofort sperren zu lassen. Der Personalausweis lässt sich damit nicht mehr für die elektronische Identifizierung nutzen, auch wenn die Online-Ausweisfunktion weiterhin auf dem Chip eingeschaltet ist.
Die Sperrung erfolgt im Zusammenhang mit der Aufnahme der Verlustanzeige bei der Bürgerberatung der Gemeinde Steinhagen.
Es besteht für Sie jedoch auch die Möglichkeit, (z.B. bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises zu Zeiten an denen die Bürgerberatung nicht besetzt ist) die Sperrung der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf zu veranlassen. Zum Sperren der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf benötigen Sie das Sperrkennwort, außerdem werden Sie nach Ihrem Namen, Vornamen und dem Geburtsdatum gefragt. Das Sperrkennwort finden Sie entweder in Ihrem PIN-Brief oder Sie können es unter persönlicher Vorsprache und Vorlage eines Identitätsdokumentes bei der Behörde erfragen, in welcher Ihr Personalausweis ausgestellt wurde. Den Sperrnotruf erreichen Sie montags – sonntags von 0 – 24 Uhr unter der Rufnummer 01801/33 33 33.
Sollten Sie auch die Unterschriftsfunktion auf dem Ausweis nutzen, so ist diese ebenfalls separat über den Anbieter sperren zu lassen, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.
Wiederauffinden
Auch das Wiederauffinden des Personalausweises ist unverzüglich bei der Bürgerberatung unter persönlicher Vorsprache und Vorlage des wiedergefundenen Ausweises anzuzeigen. Es wird eine Anzeige über das Wiederauffinden des Personalausweises aufgenommen, welche auch der Polizeidienststelle in Steinhagen und der ausstellenden Personalausweisbehörde übermittelt wird.
Sollten Sie das Wiederauffinden des Ausweises nicht anzeigen, kann es passieren, dass Sie Probleme bekommen, wenn Sie sich mit dem noch als verloren gemeldeten Ausweis identifizieren möchten, da ebenfalls eine Speicherung im System der Polizei über den Verlust erfolgt ist.
Wenn Sie bereits den neuen Personalausweis im Scheckkarten-Format besitzen und wenn auf diesem die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, so wurde im Zuge der Verlustmeldung auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Diese muss bei Wiederauffinden des Personalausweises
wieder entsperrt werden, damit Sie die Funktion wieder nutzen können. Aus Sicherheitsgründen kann dies nicht über die telefonische Hotline erfolgen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache in der ausstellenden Personalausweisbehörde notwendig oder die Vorsprache in der zurzeit für Sie zuständigen Behörde, über die das Entsperren veranlasst werden kann. Das Entsperren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenpflichtig und kostet 6,00 €.
Sollten Sie sich über den Sperrstatus Ihres Ausweises nicht sicher sein, so können Sie sich entweder bei der ausstellenden Personalausweisbehörde oder dem Sperrnotruf (Tel.: 01801/33 33 33) darüber informieren.
Für den Personalausweis sollten Sie 3 - 4 Wochen Bearbeitungszeit einplanen. Der vorläufige Personalausweis wird bei Vorliegen aller benötigten Unterlagen sofort ausgestellt.
Hier finden Sie Informationen des Personalausweisportals
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
Termin buchen
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (Mustertafel im Download-Bereich)
- Ihren alten Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis/-reisepass oder falls nicht vorhanden die Geburts- oder Heiratsurkunde
- bei unter 16-jährigen: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit den dazugehörigen Ausweisen der Eltern (Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten) - Formular im Download-Bereich
Bürgerberatung
•22,80 € bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)
•37,00 € ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)
•10,00 € vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit max. 3 Monate)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerberatung
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- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
-
- Fax:
05204 997-225 - E-Mail:
buergerberatung@steinhagen.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-112
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-114
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E-Mail: luisa.forntheil@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-116
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E-Mail: mandy.dabarca@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-113
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E-Mail: christian.tappe@steinhagen.de
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