Suche
Personalausweis
Beschreibung
Eine Antragstellung ist nur persönlich möglich, da bereits bei der Beantragung die Unterschrift für den Personalausweis zu leisten ist und die Erfassung der Fingerabdrücke erfolgt, welche auf dem Chip des Ausweises gespeichert werden. Die Abgabe der Fingerabdrücke für den Personalausweis ist verpflichtend.
Neu ab 01. Mai 2025:
Biometrische Passfotos dürfen nur noch digital erfasst und über ein sicheres System an die zuständigen Behörden übermittelt werden.
Wichtig:
Eine Fotoaufnahme direkt im Rathaus der Gemeinde Steinhagen ist nicht möglich, da keine Fototerminals zur digitalen Erfassung vorhanden sind.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Digitale Passfotos dürfen nur von zertifizierten Fotografen/innen oder Dienstleistern/innen (z. B. Drogeriemärkten) erstellt und über ein sicheres Cloud-System an die Behörden übermittelt werden.
- Die Fotos sind sechs Monate gültig und können für mehrere Anträge genutzt werden.
- Mitgebrachte Fotos – gedruckt oder digital (USB-Stick o. ä.) – sind ab dem 01. Mai 2025 nicht mehr zulässig.
Planen Sie daher frühzeitig einen Termin bei einem zertifizierten Anbieter. Eine Liste zertifizierter Fotostudios finden Sie unter www.e-passfoto.de.
Direktversand
Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Bei Personen unter 16 Jahren ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben und unter derselben Anschrift gemeldet sind. Bei Vorsprache nur eines Elternteiles ist eine Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteiles erforderlich. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erfolgen, dem das alleinige Sorgerecht für das Kind übertragen wurde.
Sind Sorgeberechtigte getrennt gemeldet, reicht die Unterschrift des Elternteils, bei dem das Kind den gewöhnlichen Aufenthalt hat, liegt hierüber bislang keine schriftliche Erklärung der Sorgeberechtigten vor, ist diese nachzureichen. Andernfalls ist die Unterschrift beider sorgeberechtigen Elternteile für die Ausstellung des Personalausweises erforderlich. Gibt es eine gerichtliche Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht ist diese bei der Antragsstellung vorzulegen. Sollte eine Betreuung bestehen, so wird die Zustimmung des/der Betreuer*in benötigt.
Ab dem 16. Lebensjahr kann die Beantragung auch ohne ein Elternteil erfolgen.
Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises sollten Sie eine Bearbeitungszeit von 3 – 4 Wochen einplanen. Bei dringendem Bedarf kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Bitte beachten Sie:
Die Bewertung bzw. Anerkennung von Reisedokumenten ist eine Angelegenheit des jeweiligen Staates, in den die Einreise erfolgt. Hierüber hat sich die antragstellende Person vor Reiseantritt bei den Behörden des jeweiligen Reiselandes selbst zu informieren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung können hierüber keine Auskünfte geben.
Verlust oder Diebstahl des Personalausweises:
Bei Verlust oder Diebstahl ist eine persönliche Vorsprache bei der Bürgerberatung zwingend erforderlich, um eine Verlustanzeige aufzunehmen. Bringen Sie zur Identifizierung bitte einen Reisepass oder eine Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
- Die Verlustmeldung wird an die Polizei sowie die ausstellende Personalausweisbehörde übermittelt.
- Falls die Online-Ausweisfunktion (eID) aktiviert war, muss diese sofort gesperrt werden. Die Sperrung erfolgt entweder direkt bei der Bürgerberatung oder über den Sperrnotruf 116 116 (kostenfrei, täglich 0–24 Uhr). Aus dem Ausland: +49-116 116 oder +49-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Zur Sperrung benötigen Sie das Sperrkennwort (aus dem PIN-Brief). Falls nicht vorhanden, kann es bei der ausstellenden Behörde unter Vorlage eines Ausweises erfragt werden.
- Die Signaturfunktion (sofern genutzt) muss beim Anbieter des Zertifikats separat gesperrt werden.
Wiederauffinden des Ausweises:
Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wiedergefunden, ist dies umgehend der Bürgerberatung persönlich mitzuteilen. Der wiedergefundene Ausweis muss vorgelegt werden. Eine entsprechende Anzeige wird aufgenommen und an Polizei sowie Ausweisbehörde übermittelt.
Achtung: Wird die Wiederauffindung nicht gemeldet, kann es zu Problemen bei der Nutzung des Ausweises kommen, da die Verlustmeldung weiterhin im System gespeichert ist.
Falls die Online-Ausweisfunktion aktiv war, muss sie persönlich bei der Ausweisbehörde wieder entsperrt werden. Eine telefonische Entsperrung ist nicht möglich.
Wenn Sie sich unsicher über den Sperrstatus Ihres Ausweises sind, können Sie sich bei der Bürgerberatung oder über den Sperrnotruf 116 116 informieren.
Hier finden Sie Informationen des Personalausweisportals
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
Termin buchen
Personalausweis/ vorläufiger Personalausweis
- Alter Personalausweis/Reisepass (falls nicht vorhanden eine Geburts- oder Heiratsurkunde)
- 1 digitales biometrisches Lichtbild (seit dem 01.05.2025)
Bei Minderjährigen
- Personalausweis/Kinderreisepass/Reisepass (falls nicht vorhanden das Familienbuch)
- Personalausweis/Reisepass der/des Sorgeberechtigten
- 1 digitales biometrisches Lichtbild (seit dem 01.05.2025)
- bei unter 16-jährigen: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit den dazugehörigen Ausweisen der Eltern (Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten) - Formular im Download-Bereich
Wichtig: Auch Ihr Kind muss bei der Antragsstellung anwesend sein (Abgleich des Lichtbildes ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke)
Bürgerberatung
•22,80 € bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)
•37,00 € ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)
•10,00 € vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit max. 3 Monate)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerberatung
-
- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
-
- Fax:
05204 997-225 - E-Mail:
buergerberatung@steinhagen.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 05204 997-112
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 05204 997-114
-
E-Mail: luisa.forntheil@steinhagen.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 05204 997-116
-
E-Mail: mandy.dabarca@steinhagen.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 05204 997-113
-
E-Mail: christian.tappe@steinhagen.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 05204 997-115
-
E-Mail: zelal.polat@steinhagen.de
-