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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
NichtraucherschutzBeschreibung
Seit Mai 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen ein verschärftes Nichtraucherschutzgesetz.
So ist es nun komplett verboten, in Gaststätten zu rauchen. Auch in allen öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern, Schulen und Universitäten sowie in Einkaufzentren, Flughäfen und Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist das Rauchen untersagt.
Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Das Ordnungsamt informiert gerne über die entsprechenden Regelungen und beantwortet Fragen bei Unsicherheiten.
Ordnungs- und Umweltamt
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