Nichtraucherschutz
Beschreibung
Seit Mai 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen ein verschärftes Nichtraucherschutzgesetz.
So ist es nun komplett verboten, in Gaststätten zu rauchen. Auch in allen öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern, Schulen und Universitäten sowie in Einkaufzentren, Flughäfen und Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist das Rauchen untersagt.
Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Das Ordnungsamt informiert gerne über die entsprechenden Regelungen und beantwortet Fragen bei Unsicherheiten.
Ordnungs- und Umweltamt
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Ordnungs- und Umweltamt
-
- Straße: Am Pulverbach Hausnummer: 25
- PLZ: 33803 Ort: Steinhagen
-
- E-Mail:
info@steinhagen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 05204 997-110
-
E-Mail: angel.dabarca@steinhagen.de