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Niederschlagswassergebühr

Beschreibung

Für die Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Kanalisation erhebt die Gemeinde eine Niederschlagswassergebühr. Sie wird jährlich erhoben und beträgt im Jahr 2024 0,77 € pro Quadratmeter angeschlossene Fläche. Grundlage der Gebührenberechnung sind die Angaben der Grundstückseigentümer/innen über die Größe der auf Ihren Grundstücken an die Kanalisation angeschlossenen Flächen. Den Bescheid über die Kanalbenutzungsgebühren des Vorjahres erhalten Sie zusammen mit der Strom- und Wassergeldrechnung der Gemeindewerke Steinhagen GmbH am Jahresanfang.

Gebührenpflichtig sind alle Flächen von denen aus anfallendes Niederschlagswasser  unmittelbar oder mittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.

Zu- und Abgänge angeschlossener Flächen sind unverzüglich und unaufgefordert vom Grundstückseigentümer der Gemeinde mitzuteilen.

Achtung: Veränderungen bestehender privater Abwasserleitungen sind im Voraus mit der Gemeinde abzustimmen. Ebenso bedarf der Bau von Versickerungsanlagen der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Je nach Ausführung kann für den Betrieb einer Versickerungsanlage eine Wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich sein. Bitte verlassen Sie sich hier nicht auf Auskünfte Dritter!! Nur so können Sie kostspielige Investitionen in nicht genehmigungsfähige Versickerungsanlagen, die später evtl. wieder zurückgebaut werden müssen, vermeiden.

Näheres zur Niederschlagswassergebühr regelt die folgende Satzung: Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Steinhagen über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die gemeindliche Abwasseranlage

Verfahren:
Für den Online-Antrag ist ein sogenanntes Bürgerkonto (Servicekonto NRW) erforderlich. Sie müssen sich zuerst registrieren. Haben Sie bereits ein Konto? Dann können Sie den Online-Antrag starten (rechts oben) - Sie werden dann zum Login weitergeleitet.

- Für jeden Quadratmeter angeschlossene Fläche jährlich 0,77 €