Märkte

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Märkte

Beschreibung

Eine Festsetzung nach der Gewerbeordnung ist für Märkte erforderlich, die an Sonn- und Feiertagen stattfinden sollen. Die Festsetzung kann vom Veranstalter unter bestimmten Voraussetzungen beim Ordnungs- und Umweltamt beantragt werden.

Es müssen mindestens 12 gewerbliche Anbieter an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Sie können den Antrag direkt online stellen.
Sie benötigen hierfür ein Servicekonto.NRW (Bürgerkonto), um digitale Dienstleistungen im Bürgerportal Steinhagen beantragen und in Anspruch nehmen zu können. Bitte nutzen Sie hierzu den Anmeldelink am Ende dieser Seite.

Die einzelnen Märkte finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

  • Antrag
  • Liste mit mindestens 12 gewerblichen Anbietern
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Ordnungs- und Umweltamt

  • 300,00 €

Online-Banking

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson