Kinderreisepass

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Kinderreisepass

Beschreibung

Keine Ausstellung von Kinderreisepässen seit dem 01.01.2024

Kinderreisepässe dürfen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Hintergrund der Abschaffung ist, dass der Pass aufgrund eines fehlenden Chips mit elektronischen Sicherheitsmerkmalen eine maximale Gültigkeit von zwölf Monaten hat. Das führt bei einigen Staaten zu Problemen, die bei der Einreise eine bestimmte Restgültigkeit des Passdokumentes fordern. In der Regel handelt es sich dabei um drei bis sechs Monate. Darüber hinaus werden die Kinderreisepässe – insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten – nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Um die hierdurch entstehenden Probleme zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Kinderreisepass mit der Änderung des Passgesetzes, die am 12. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, abgeschafft.

Eltern können für ihre Kinder stattdessen auf andere Dokumente zurückgreifen. So genügt für Reisen innerhalb der EU ein Personalausweis, der auf Antrag auch Personen ausgestellt werden kann, die noch unter 16 Jahren alt sind. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Auch dieser kann für Kinder beantragt werden.

Wichtig: Die Ausstellung eines Personalausweises kann zwei bis vier und die Ausstellung eines Reisepasses vier bis sechs Wochen dauern.

Bei der Abschaffung des Kinderreisepasses handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung, die insofern alle Bürgerbüros betrifft.

 

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros gerne zur Verfügung.

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