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Hunde
Beschreibung
Anmeldung:
Grundsätzlich muss jeder Hund, egal ob Chihuahua oder Deutscher Schäferhund, innerhalb von zwei Wochen steuerlich angemeldet werden.
Selbstverständlich können Sie auch einfach im Rathaus vorbeikommen und die Anmeldung persönlich vornehmen.
Da Steinhagen in Nordrhein-Westfalen liegt, sind große Hunde (über 40 cm und/oder 20 kg) zusätzlich beim Ordnungsamt anzuzeigen. Außerdem muss für die Haltung von gewissen Hunderassen (z.B. American Staffordshire Terrier oder Rottweiler) eine Erlaubnis beantragt werden. Für die Haltung von großen oder erlaubnispflichtigen Hunden sind außerdem noch bestimmte Nachweise (Sachkunde, Haftpflichtversicherung und Mikrochip, etc.) vorzulegen.
Leinenpflicht:
In Steinhagen gilt für Hunde innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege und Plätze) und Anlagen (z.B. öffentliche Grünflächen, Parks) eine Anleinpflicht.
Außerhalb von Siedlungen dürfen Hunde auf öffentlichen Verkehrsflächen ohne Leine laufen. Freilaufende Hunde auf privaten Flächen, wie Wiesen und Felder, sind nicht immer gern gesehen oder gar erlaubt. Bitte fragen Sie den Eigentümer der Fläche immer um Erlaubnis!
Auch im Wald dürfen Hunde nur auf befestigten Wegen (keine Trampelpfade!) ohne Leine laufengelassen werden. In Naturschutzgebieten ist die Leine Pflicht und während der
Brut- und Setzzeiten (01.04.-15.07. eines Jahres) sollte es selbstverständlich sein, dass der Hund angeleint wird.
Im Übrigen ist ein Hund in der Öffentlichkeit immer zu beaufsichtigen.
Verbote:
Hunde dürfen auf Schulhöfen, Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, in Sportstätten (z.B. Sporthallen oder das Cronsbachstadion) sowie auf sonstigen Freizeitanlagen nicht mitgeführt werden.
Hundekot:
Jeder, der einen Hund mit sich führt, ist dazu verpflichtet, die durch den Hund entstandenen Verunreinigungen von Verkehrsflächen und Anlagen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Zur Unterstützung hat die Gemeinde Steinhagen seit 2010 über 80 Hundetoiletten (Beutelspender und Abfallbehälter) in Steinhagen aufgestellt. Dieses kostenlose Angebot wird bei Bedarf um weitere Standorte erweitert. Das Liegenlassen des Hundekots stellt eine Verunreinigung i.S.d. § 7 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar und wird mit mindestens 50,- Euro Bußgeld geahndet.
Tierärztliche Versorgung und Hundeschulen:
Tierarztpraxis am Mühlenteich
Stettiner Str. 25, 33803 Steinhagen
Tel. 05204 7072
Tierklinik Brockhagen
Harsewinkeler Str. 43, 33803 Steinhagen
Tel. 05204 920955, -56
Hundeschule von der Ströher Heide
Brockhagener Str. 75, 33803 Steinhagen
Tel. 05204 6949
Freilaufflächen für Hunde:
Eine eigene Freilauffläche für Hunde oder auch Hundewiese gibt es aufgrund der ländlichen Lage von Steinhagen nicht. Jedoch finden Sie auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld in nur sieben Kilometer Entfernung am Tierpark Olderdissen eine entsprechende Freilauffläche.
Große Hunde
- Anzeige eines großen Hundes (im Download-Bereich dieser Seite)
- aktuelle Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
- Mikrochipnummer
Hunde bestimmter Rassen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (im Download-Bereich dieser Seite)
- Sachkundebescheinigung des Halters/der Halterin
- Führungszeugnis (in der Bürgerberatung beantragen)
- aktuelle Haftpflichtversicherung
- Mikrochipnummer
Gefährliche Hunde
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (im Download-Bereich dieser Seite)
- Sachkundebescheinigung des Halters/der Halterin
- Führungszeugnis (in der Bürgerberatung beantragen)
- aktuelle Haftpflichtversicherung
- Mikrochipnummer
Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes zu erbringen, kann aber auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden (s. Merkblatt im Download-Bereich).
Ordnungs- und Umweltamt
Für den Online-Antrag ist ein sogenanntes Bürgerkonto (Servicekonto NRW) erforderlich. Sie müssen sich zuerst registrieren. Haben Sie bereits ein Konto? Dann können Sie den Online-Antrag starten (rechts oben) - Sie werden dann zum Login weitergeleitet.
Anzeige von großen Hunden: 25,- €
Erlaubnis für die Haltung bestimmter Hunderassen: ab 70,- €
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungs- und Umweltamt
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- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
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- E-Mail:
info@steinhagen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-137
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E-Mail: annika.eilers@steinhagen.de
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