Gundsteuern
Beschreibung
Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B.
Die Grundsteuer A wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben.
Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert. Aus dem Einheitswert wird ein Grundsteuermessbetrag errechnet, welcher dann mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert wird.
Amt für Personal, Organisation und Finanzen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Amt für Personal, Organisation und Finanzen
-
- Straße: Am Pulverbach Hausnummer: 25
- PLZ: 33803 Ort: Steinhagen
-
- E-Mail:
info@steinhagen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 05204 997-244
-
E-Mail: lena.litau@steinhagen.de