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Gestattung nach § 12 GastG
Beschreibung
Gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes aus besonderem Anlaß unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Besondere Anlässe können z .B. Volksfeste, Geschäftseröffnungen, Vereinsfeste oder Sportveranstaltungen sein. Wenn auf diesen Veranstaltungen alkoholische Getränke gegen Bezahlung abgegeben werden, muss hierfür eine Gestattung beantragt werden.
- Antrag (im Download-Bereich dieser Seite)
Ordnungs- und Umweltamt
- 50,00 €
- 25,00 € für ortsansässige Vereine oder karitative Einrichtungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungs- und Umweltamt
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- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
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- E-Mail:
info@steinhagen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-117
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E-Mail: angel.dabarca@steinhagen.de
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