Suche
Führerschein
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit Ihren bisherigen Führerschein in der Bürgerberatung umzutauschen.
Eine Pflicht zum Umtausch besteht nur bei Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen.
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
(Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)
Anlage 8e (zu § 24a Absatz 2 Satz 1)
Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Janaur 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Bei Umtausch oder Verlust/Diebstahls des Führerscheins wird der neue Führerschein direkt an Sie geschickt. Dies setzt voraus, dass Sie bei einem Umtausch Ihren alten Führerschein direkt bei der Antragstellung abgeben oder entwertet ausgehändigt bekommen.
Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.
Die Ablauffrist von 15 Jahren ist im EU-Kartenführerschein eingedruckt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Gütersloh
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
Termin buchen
- alten Führerschein
- aktuelles Passfoto
- Personalausweis oder Reispass
Bürgerberatung
- Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen Umtausch/Umstellung:30,30 €
- Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen Verlust/Diebstahl: 46,30 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerberatung
-
- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
-
- Fax:
05204 997-225 - E-Mail:
buergerberatung@steinhagen.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 05204 997-112
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 05204 997-114
-
E-Mail: luisa.forntheil@steinhagen.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 05204 997-116
-
E-Mail: mandy.dabarca@steinhagen.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 05204 997-113
-
E-Mail: christian.tappe@steinhagen.de
-