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Fischereischein

Beschreibung

Die Erteilung eines Fischereischeines richtet sich nach den Bestimmungen des Fischereigesetzes NRW (FischG). Es werden folgende Arten von Fischereischeinen unterschieden:

  • Jugendfischereischein
  • Jahresfischereischein
  • Fünfjahresfischereischein
  • Sonderfischereischein

Voraussetzung für die Ausstellung des Jugendfischereischeines ist die Vollendung des 10. Lebensjahres. Die Ausstellung kann bis zum 16. Lebensjahr erfolgen.

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt bekommen.

Den sogenannten Sonderfischereischein kann erhalten, wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen kann.

Informationen zu der Fischerprüfung finden Sie unter Fischerprüfung | Startseite (kreis-guetersloh.de)

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
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  • Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis/Reisepass
  • Aktuelles Lichtbild
  • Prüfungszeugnis (außer bei Jugendfischereischeinen, Sonderfischereischeinen)
  • Bei Verlängerung: Den bisherigen Fischereischein

Bürgerberatung

Jugendfischereischein: 8,00 €
Jahresfischereischein: 16,00 €
Fünf-Jahresfischereischein: 48,00 €

Sonderfischereischein

  • Für 1 Jahr: 16,00 €
  • Für 5 Jahre: 48,00 €

Ersatzfischereischein: 5,00 €

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen