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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
BürgerbegehrenBeschreibung
In wichtigen Angelegenheiten können die Bürger einer Gemeinde (Landkreis, Bezirk etc.) einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt.
Ordnungs- und Umweltamt
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Zuständige Einrichtung
- Ordnungs- und Umweltamt
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- Am Pulverbach 25
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- E-Mail:
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Zuständige Kontaktperson
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