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Förderanträge Klimaschutz

Beschreibung

Unser Förderprogramm Klimaschutz

Der Gemeinde Steinhagen ist es ein wichtiges Anliegen, die Umsetzung von Maßnahmen für mehr Klimaschutz zu forcieren. Daher hat sie ein Förderprogramm aufgelegt, das verschiedene Bereiche wie Erneuerbare Energien, Mobilität, Nachhaltigkeit und Klimafolgenanpassung /Biodiversität erfasst.

Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie in der Richtlinie.

Allgemeine Förderbedingungen

Wichtig: Nicht gefördert werden Maßnahmen, die vor dem 01.04.2024 umgesetzt wurden sowie Maßnahmen, deren Umsetzung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nicht zulässig. Die Auszahlung erfolgt, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht sind und die Prüfung durch das Klimaschutzmanagement erfolgt ist.

Alle weiteren Förderbedingungen finden Sie in der Richtlinie.

Die Förderungen im Einzelnen:

Förderbereich Erneuerbare Energien:
Photovoltaik, Solarthermie und Speichertechnik

Förderbereich Mobilität:
E-Roller, E-Bikes, Pedelecs und Lastenräder mit und ohne Elektroantrieb sowie Wallboxes

Förderbereich Nachhaltigkeit:
Reparatur von Haushalts-Klein- und Großgeräten

Förderbereich Bauen und Sanieren:
Die Förderung ist aktuell ausgesetzt, weil Bundes- und Landesmittel für die Sanierung von Bestandsimmobilien zur Verfügung stehen und eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.

Informationen zu den Förderprogrammen von Land und Bund finden Sie hier:  

Förderbereich Klimafolgenanpassung und Biodiversität:
Flächenentsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung, Anpflanzung heimischer Laubbäume und alter regionaler Obstbaumsorten, Anschaffung von Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Insekten.