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Kraftfahrzeugabmeldung
Nach § 14 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom 01.03.2007 wird nicht mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen KFZ-Abmeldung unterschieden. Seit dem 01.03.2007 werden Fahrzeuge nach der Kfz-Abmeldung außer Betrieb gesetzt.
Bisherige Kennzeichen können bei einer Wiederzulassung nur dann verwendet werden, wenn sie ausdrücklich reserviert wurden. Die Reservierung von Kennzeichen erfolgt personen- und fahrzeugbezogen für 12 Monate und ist in Steinhagen nur für GT-Kennzeichen möglich.
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Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-114
Tel.: 05204 997-112
Tel.: 05204 997-116
Tel.: 05204 997-115
Tel.: 05204 997-113
Gebühren
- Abmeldung GT-Kennzeichen: 7,50 €
- Abmeldung auswärtiges Kennzeichen: 7,50 €
- Kennzeichen-Reservierung: 2,60 €
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Beide Kennzeichen
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Nach § 14 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom 01.03.2007 wird nicht mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen KFZ-Abmeldung unterschieden. Seit dem 01.03.2007 werden Fahrzeuge nach der Kfz-Abmeldung außer Betrieb gesetzt.
Bisherige Kennzeichen können bei einer Wiederzulassung nur dann verwendet werden, wenn sie ausdrücklich reserviert wurden. Die Reservierung von Kennzeichen erfolgt personen- und fahrzeugbezogen für 12 Monate und ist in Steinhagen nur für GT-Kennzeichen möglich.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Beide Kennzeichen
- Abmeldung GT-Kennzeichen: 7,50 €
- Abmeldung auswärtiges Kennzeichen: 7,50 €
- Kennzeichen-Reservierung: 2,60 €
Frau
Lareen
Trojak
114
Frau
Lisa-Franziska
Hessel
112
Frau
Mandy
Dabarca
116
Frau
Lea
Birkenhake
115
Herr
Christian
Tappe
113